Sozialbestattung

Die Sozialbestattung

Furkan Bestattungen führt auch Bestattungen zum Sozialsatz durch

Sozialbestattung

In Deutschland herrscht eine Bestattungspflicht, wobei die bestattungspflichtigen Angehörigen für die Beerdigung aufkommen müssen.

Sobald bei den bestattungspflichtigen Familienangehörigen eines Verstorbenen der Bedarf an Sozialleistungen besteht, kann ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII gestellt werden. Wir stellen sicher, dass auch eine sogenannte „Soziale Bestattung“ nach islamischem Ritus organisiert und durchgeführt wird, bspw. auch eine rituelle islamische Waschung vorgenommen wird. Geben Sie uns bei der Behörde als zuständigen Bestatter an und wir leiten alles rechtzeitig in die Wege. So wird es Ihnen nicht passieren, dass das Sozialamt die günstigste Variante oder eine Feuerbestattung aus Unwissen umsetzt.

Sollte das Sozialamt eine Kostenübernahme ablehnen, garantieren wir Ihnen bei Furkan einen Niedrigstpreis für die in Auftrag gegebene islamische Bestattung mit Ratenzahlungsmöglichkeiten.

Treten Sie mit Furkan in Kontakt, wir lassen Sie auch bei Problemen nicht allein. Ziel von Furkan Bestattungen ist es den Menschen zu helfen und solange die eigenen Kosten gedeckt wurden arbeiten wir für jenseitige Währung – gute Taten.

Bild: Bestattungen.de

Für mehr Infos: https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html